Organhaftpflichtversicherung (D & O)

Zu dieser Gruppe zählen in erster Linie Personen, welche mit der Geschäftsführung betraut sind oder einen Sitz im Aufsichtsrat innehaben.

Sie möchten sich das Fachwissen und die Erfahrung internationaler Spitzenkräfte für ihr Unternehmen sichern. Diese sollen künftig die Firma vertreten und repräsentieren. Bei der Ausübung dieser Tätigkeiten können fahrlässig begangene Pflichtverletzungen niemals ganz ausgeschlossen werden. Neben einer angemessenen Vergütung werden Sie also diesen Personenkreis gegen Schadenersatzansprüche Dritter schützen wollen. Hier greift die Organhaftpflicht-Versicherung (D&O). Die Ausgestaltung einer derartigen Police ist eine extrem sensible Aufgabe, die viel Fingerspitzengefühl und absolute Diskretion verlangt. Wir kennen die Problematik aus eigener Erfahrung und stellen Ihnen diese gerne zur Verfügung.

Gerne ziehen wir unsere Spezialisten unserer Muttergesellschaft Risk Partners hinzu